Camus und die Datenschutzgrundverordnung

Liebe Blog-Leserinnen und Camus-Freunde,

dies ist nur eine Wasserstandsmeldung darüber, dass der Blog entgegen allen Anscheins nicht tot ist. Tatsache ist einfach nur, dass ich mich ewig lange um das leidige Thema des Inkrafttretens der neuen DGSVO (Datenschutzgrundverordnung) herumgedrückt habe und dann wie so viele Blogger-Kolleginnen und -Kollegen auch leicht paralysiert vor dem Schirm saß und mich fragte: Was darf ich denn jetzt eigentlich noch, und was muss ich tun? Bei nicht wenigen hat das sogar zur Aufgabe ihrer Blogs geführt, wie man hört und liest. Das stand bei mir zwar nie zur Debatte, aber Fragen, welche bewährten Plug-Ins plötzlich nicht mehr DGSVO-konform sind und abgeschaltet werden müssen, wie man Ersatz findet, ob der Newsletter noch verschickt werden darf oder wie ein korrektes Impressum neuerdings auszusehen hat u.a.m sind ja nicht gerade das, womit sich philosophisch orientierte Menschen am liebsten beschäftigen. Weshalb ich’s dann auch die ganze Zeit lieber erstmal vor mir hergeschoben habe. So, aber jetzt ist alles (hoffentlich) schön DSGVO-konform, und ich kann mich wieder den Inhalten zuwenden.

Dass ausgerechnet der Bericht über den feinen Vortrag von Prof. Heinz-Robert Schlette über „Albert Camus und die Juden“ in Bonn deshalb so lange in der Warteschleife hängt, tut mir von Herzen leid! Immerhin kann ich heute schon mal ankündigen, dass es eine zweite Chance gibt, ihn zu hören: Am Sonntag, 10. Juni, um 12 Uhr bei der Albert-Camus-Gesellschaft im LOGOI, Jakobstraße 25 a in Aachen. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Ich wünsche allen einen wunderschönen Sonntag und sage, jetzt aber wirklich: à bientôt!

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